
> WAS KOSTET DIE THERAPIE?
Erstgespräch und Anamnese
45 Minuten | 50 Euro
Einzelstunde (Heilpädagogische Entwicklungsförderung und Lerntherapie)
45 bis 50 Minuten | 65 Euro
Elternberatung
45 bis 50 Minuten | 65 Euro
Gruppentherapie pro Sitzung/Elternabend
(bei bis zu vier Teilnehmenden)
45 bis 75 Minuten | 40 - 55 Euro
Paarberatung
75 Minuten | 100 Euro
KONTAKTUnter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim Bezirk Oberbayern oder beim jeweiligen Landratsamt eine Kostenübernahme für die heilpädagogische Entwicklungsförderung / Lerntherapie / Elternberatung zu beantragen.
> DER WEG ZUR KOSTENÜBERNAHME
Übernimmt das Jugendamt oder der Bezirk Oberbayern die Kosten für die Therapie meines Kindes bzw. unsere Beratung als Eltern? Wer sich diese Frage stellt, steht oft ratlos vor dem Paragraphendschungel. Dabei ist die Beantragung nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheint. Die wichtigsten Regelungen und Schritte habe ich hier zusammengestellt.
In welchen Fällen können Kosten übernommen werden?
Nach §35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe) haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Das bedeutet konkret:
Die Therapie wird unter Umständen bei folgenden Teilleistungsstörungen übernommen...
(jedes Landratsamt prüft die Unterlagen individuell auf den Eingliederungsbedarf):
- Dyslexie: sowohl isolierte Lese- und kombinierte Lese-Rechtschreibstörung
- Dyskalkulie
- AD(H)S
- Sozial- emotionale Teilleistungsstörung
...wenn in Folge der Teilleistungsstörung das Kind unter sozial-emotionalen und psychischen Problemen im Vergleich zur Peergruppe oder im familiären Kontext leidet und dadurch beeinträchtigt ist, d.h. wenn eine sogenannte Sekundärstörung vorliegt. Dies muss in einem ärztlichen Attest (bei Vorschulkindern) oder in einem kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten (bei Schulkindern) diagnostiziert sein und die Eingliederungshilfe empfohlen sein.
Welche Schritte sind zu tun?
Wenn Sie denken, dass die beschriebenen Voraussetzungen bei Ihrer Familie zutreffen, empfehle ich, wie folgt vorzugehen:
> BEI VORSCHULKINDERN
1. Gespräch mit dem Kinderarzt/der Kinderärztin dazu, ob er/sie eine isolierte heilpädagogische Maßnahme bzw. Entwicklungsförderung empfehlen und attestieren würde. Klärung des Bedarfes für entweder eine alleinstehende, isolierte heilpädagogische Behandlung oder eine Komplexleistung mit mindestens einer medizinischen Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie).
Bei Bedarf für eine Komplexleistung ist die Frühförderstelle zuständig: Dann sollten Sie einen Termin bei der Frühförderstelle zum Beratungsgespräch ausmachen, dafür stellt der Kinderarzt eine Überweisung aus.
2. Absprache mit dem Kindergarten, ob er die Maßnahme ebenfalls empfiehlt
3. Bei Bedarf für eine isolierte heilpädagogische Maßnahme den entsprechenden Antrag beim Bezirk Oberbayern herunterladen und ausfüllen
https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Formulare-und-Anträge/Soziales/#Kinder-und-Jugendliche4. Kontaktaufnahme mit der heilpädagogischen Praxis für einen Erstvorstellungstermin, der sowohl die Erstberatung als auch die Erstellung des Förderplanes beinhaltet.
5. Einreichen des ausgefüllten Antrags beim Bezirk Oberbayern, zusammen mit dem erstellten Förderplan der beauftragten Praxis und dem ärztlichen Attest.
> BEI SCHULKINDERN
1. Termin in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder einem Sonderpädagogischen Zentrum zur Gutachtenerstellung.
2. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Landratsamt.
3. Einreichung aller notwendigen Unterlagen beim zuständigen Landratsamt, diese werden vom Landratsamt zur Verfügung gestellt (Elternfragebogen, Lehrerfragebogen, Antrag, Kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten).
4. Gutachten vom Landratsamt.
5. Bei Übernahme der Therapiekosten bekommen Sie Adressen von zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten vom Landratsamt genannt.
6. Kontaktaufnahme mit der therapeutischen Praxis: Klärung von Kapazitäten, Terminfindung
Wie lange kann es dauern?
Die Gutachtenerstellung durch kinder- und jugendpsychiatrische Praxen oder Sonderpädagogische Zentren kann bis zu einem Jahr dauern, da es in der Regel mehrmonatige Wartezeiten gibt. Die Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Landratsämtern und beim Bezirk Oberbayern sind jeweils unterschiedlich.